BarrierefreiheitserklÀrung

Die Behindertenkonferenz Kanton Schaffhausen (BKSH) ist bemĂŒht, ihre Website vollstĂ€ndig gemĂ€ss der Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1 auf KonformitĂ€tsstufe AA barrierefrei zugĂ€nglich zu machen.

Diese ErklĂ€rung zur Barrierefreiheit gilt fĂŒr die Website bksh.ch

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nahezu vollstĂ€ndig konform mit den WCAG 2.1 auf KonformitĂ€tsstufe AA. Die vereinzelt vorĂŒbergehend noch bestehenden Unvereinbarkeiten mit der KonformitĂ€tsstufe AA der WCAG 2.1 werden nachfolgend aufgefĂŒhrt. An der Behebung aller noch bestehenden Probleme wird bereits gearbeitet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgefĂŒhrten Inhalte sind aus den angegebenen GrĂŒnden nicht vollstĂ€ndig barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Newsletter-Anmeldeformular via Drittanbieter-Tool
  • Einzelne PDFs im Bereich Presse-Spiegel


Erstellung der ErklÀrung zur Barrierefreiheit

Diese ErklÀrung wurde am 20. Mai 2023 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

FĂŒr Feedback kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: info@bksh.ch