Barrierefreiheitserklärung
Video in Gebärdensprache: Barrierefreiheitserklärung
Die Behindertenkonferenz Kanton Schaffhausen (BKSH) möchte, dass alle Menschen diese Werbsite gut nutzen können. Darum achten wir auf barrierefreies Design.
Wir richten uns nach den Regeln der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA.
Diese Regeln sollen dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung eine Website einfacher lesen, verstehen und bedienen können.
Was bereits barrierefrei ist
- Die meisten Seiten und Texte erfüllen die Anforderungen.
- Die Seite funktioniert mit Tastatur und Vorlese-Programmen.
- Die Inhalte sind verständlich und klar aufgebaut.
Was noch verbessert wird
- Das Anmeldeformular für den Newsletter ist noch nicht ganz barrierefrei.
- Einige PDF-Dokumente im Bereich «Presse» müssen noch so angepasst werden, dass alle sie gut nutzen können.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung ist vom 31. Oktober 2025.
Kontakt für Rückmeldungen
Wenn Sie Probleme mit der Barrierefreiheit auf unserer Website haben, sagen Sie uns bitte Bescheid. E-Mail: info@bksh.ch
